Keine Pille für Hartz-IV-Bezieherinnen?Verhütung muss selbst bezahlt werden - eine Abtreibung nicht
Seit der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes 2004 werden Arbeitslosen nicht mehr die Kosten für Verhütung erstattet, mit oftmals schwerwiegenden Folgen.
Eine Monatspackung Ant-Baby-Pillen kostet derzeit durchschnittlich 10 Euro im Monat. Klingt nicht viel, ist jedoch für Hartz-IV-Bezieher oftmals unerschwinglich. Im Regelsatz der derzeit 351 Euro sind für den Bereich der "Gesundheitspflege" etwa 14 Euro vorgesehen, also auch für Pflaster, Aspririn etc.. "Das Geld für die Pille brauche ich, um für meine Kinder und meinen Mann eine halbe Woche fürs Frühstück einzukaufen" berichtet eine Betroffene. Zahlten die Sozialämter bis 2004 den Bedürftigen die Verhütungsmittel, ist dies seit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes bei über Zwanzigjährigen nur noch in Ausnahmefällen möglich. Seitdem berichten viele Schwangerschaftsberatungsstellen von einem Anstieg ungewollter Schwangerschaften. Viele der Betroffenen hätten erklärt, sie hätten die Verhütung nicht mehr zahlen können. Beratungsstellen fordern KostenerstattungSo fordert der Verein Frauenwürde e.V. in Köln eine Gesetzesänderung, die die Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel regelt. "Es kann nicht angehen, dass Schwangerschaftsabbrüche für Arme vom Staat bezahlt werden, Mittel zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft jedoch nicht", erklärt die Vorsitzende des Vereins, Annegret Laakmann. Unterstützt wird diese These durch eine Pilotstudie der Universität Merseburg. Diplom-Sozialpädagogin Annelene Gäckle befragte für ihre Master-Diplomarbeit in verschiedenen Beratungsstellen 69 Frauen zwischen 21 und 45 Jahren nach ihrem Verhütungsverhalten. Ergebnis der Befragung: Die Quote der Frauen, die nach eigenen Angaben immer verhüteten, sank mit Eintritt von Hartz IV von 67 auf 30 Prozent. Weiterer Nebeneffekt der Armut: Hartz-IV-Empfängerinnen greifen auf billigere und oftmals weniger sichere Verhütungsmethoden zurück: So nutzen viermal so viele ein Kondom als die Gesamtbevölkerung (13 Prozent) - umgekehrt das Verhalten "reicherer" Frauen: Sie nehmen die Pille doppelt so oft wie ihre "verarmten" Geschlechtsgenossinnen. Dies hat laut Annelene Gäckle zu Folge, dass aufgrund der vermehrten Verwendung unsicherer Verhütungsmittel von einer erhöhten Gefahr ungewollter Schwangerschaften ausgegangen werden muss. Abtreibungskosten trägt der SteuerzahlerEine Abtreibung kostet in der Regel circa 400 Euro, dies bezahlt die Krankenkasse, wenn es sich um einen straffreien Schwangerschaftsabbruch handelt und die Frauen die Kosten für den Eingriff nicht selbst tragen können. Die Krankenkasse holt sich die Abtreibungskosten später vom Staat zurück. Abgesehen von der ethischen und seelisch belastenden Komponente einer Abtreibung: Wann beendet der Gesetzgeber diese Milchmädchenrechnung? Jedoch gibt es einen Lichtblick: Zwar gibt es keinen generellen Rechtsanspruch, jedoch können betroffene Frauen versuchen, das Geld erstattet zu bekommen. Ratsam ist es, als erstes eine Beratungsstelle von Pro Familia aufzusuchen. Dort werden alle Schritte erklärt: Der Arbeitsagentur müssen diverse Unterlagen vorgelegt werden, so die Unterlagen der Jobagentur, das Rezept des Arztes sowie die Kontoauszüge der letzten drei Monate. Leider ist diese Möglichkeit den meisten Frauen nicht bekannt, so dass es wohl vorerst beim oben erwähnten Dilemma bleiben wird.
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