Korrupte Politiker und Vorbildfunktion

Folgen von der politischen Korruption für die Demokratie

02.11.2009 Grazyna Gintner

Die Devise „Wer nicht schmiert, fährt nicht weiter" trifft auf zu wenig Widerstand im politischen Betrieb. Dies hat Folgen für die Demokratie.

Es ist ein Teufelskreis: Korruption führt zum Verlust an Vertrauen und auf diese Weise wird auch die Verbreitung der Korruption begünstigt. Niemand will der einzige Dumme und Ehrliche sein. „If everybody seems corrupt, why shouldn’t I be corrupt?”, (Wenn alle korrupt zu sein scheinen, warum soll ich nicht korrupt sein?) heißt es im “Asian Dram” von Gunnar Myrdal. Dies ist die moderne Version von Hamletschen “Sein oder nicht sein”.

In diesem Zusammenhang ist die Vorbildfunktion der Politik nicht zu unterschätzen. Sowie die Gefahr, dass sich diese Vorbildlichkeit besonders im Negativen zeigt.

Eine Definition mit klaren Vorstellungen

Die legitime Politik orientiert sich am Gemeinwohl, währen die korrupten Politiker ihre Ämter für Eigennutz missbrauchen. In diesem Sinne versteht man unter der politischen Korruption „eine von verschiedenen möglichen Formen politischer Interessendurchsetzung qua Austausch von politischen und ökonomischen Ressourcen, bei dem mindestens einer der Tauschpartner Inhaber eines öffentliche Amtes ist und Zuwendungen mit dem Ziel erhält, durch Aktivität oder Unterlassung eine politische Entscheidung herbeizuführen, die nach dem üblichen Verkehrsgebaren ohne diese Leistung nicht oder anders getroffen würde“.

Diese Definition der Korruption setzt klare Trennung zwischen Privatem und Öffentlichem voraus und prangert die privatwirtschaftlichen Einflüsse an. Die Wirklichkeit kennt jedoch viele mehr oder weniger zweifelhafte Schnittmengen.

Selbstdarstellung statt Klärung

Die korruptionsverdächtigen Politiker bemühen sich vor allem um die Selbstdarstellung, weniger um die Klärung der Tatsachen. Die Öffentlichkeit scheint sich damit abgefunden zu haben und akzeptiert diese „intransparente Transparenz“.

Das spektakulärste Beispiel lieferte Ex-Kanzler Helmut Kohl, indem er sich weigerte, die Namen der angeblichen privaten Einzelspender preiszugeben (die so genannte CDU-Spendenaffäre oder Schwarzgeldaffäre).

Kohl betonte stets, wie auch Kanther und Schäuble, dass er keinen privaten Vorteil dadurch erzielt hat. Diese Selbstdarstellung als selbstlose Politiker sollte seine Taten rechtfertigen.

Zwischen zwei großen Volksparteien – CDU und SPD – lässt sich angeblich in puncto Korruption nur einen Unterschied feststellen: „die Konservativen verwendeten privates Geld dazu, sich politisch zu bereichern; die Sozialdemokraten hingegen verwendeten öffentliche Mittel dazu, sich privat zu bereichern“.

In beiden Fällen ist die Wirkung aber gleich verheerend. Alles was politischen Wettbewerb beeinträchtigt und die politische Chancengleichheit in einem Parteienstaat beeinflusst, gefährdet den repräsentativ-demokratischen Prozess. So gesehen stellt die politische Korruption eine große Gefahr für die Demokratie. Weil sie das System erodiert und das wachsende Misstrauen der Bürger auslöst.

Peinlich, peinlich

Deutschland als einziger großer Staat in Europa hat bis heute die UN-Konvention gegen Korruption nicht unterschrieben. Zu den Nicht-Ratifizierern gehören noch Estland, Irland, Island, Kosovo, Lichtenstein, Tschechischer Republik und Ukraine.

Es fehlt schwer zu verstehen, warum. Deutschland finanziert doch das „German UNACAC Projekt“, das die Konvention woanders – beispielsweise in Indonesien oder Kenia – umsetzen hilft. Was denn? Wasser predigen, aber selbst Wein trinken?

Der Grund für diesen Zustand soll nicht ausreichende Regelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (§108e StGB) sein. Seit Jahren gelingt es deutschen Vertretern des Volkes nicht, sie selbst betreffenden Straftatbestand den internationalen Standards anzupassen. Hierzulande darf man weiter einem Abgeordneten dafür bezahlen, dass „er in einer Fraktionssitzung für einen Gesetzentwurf stimmt“.

Zitate und Quelle: Karsten Fischer, Selbstkorrumpierung des Parteienstaates, in: Harald Bluhm/Karsten Fischer (Hrsg.), Sichtbarkeit und Unsichtbarkeit der Macht. Nomos Verlagsgesellschaft. Baden-Baden 2002. 228 S.

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Abgeordnetenbestechung ist nicht strafbar., Fot. Grazyna Gintner Abgeordnetenbestechung ist nicht strafbar.
   
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