Verbände in der politischen Landschaft

Vertreter von Interessen und Lobbyisten

18.11.2009 Grazyna Gintner

Ein Reichtum an Verbänden vervollständigt die politische Landschaft in Deutschland. Diese Interessengruppen sind weder dem Staat noch dem Markt zuzuordnen.

Eine „negative“ Definition fällt in diesem Falle leichter: Es ist einfacher zu sagen, was Verbände nicht sind. Sie sind keine Parteien, Stiftungen oder Bürgerinitiativen und auch keine Vereine.

Im Allgemeinen kann man Verbände als Interessengruppen bezeichnen, die weder eindeutig dem Staat noch dem Markt zuzuordnen sind. Sie gehören dem Dritten Sektor an und zählen zu den Nonprofit-Organisationen.

„In einer sehr breiten Definition sind hier alle Organisationen zu berücksichtigen die formell strukturiert, organisatorisch unabhängig vom Staat und nicht gewinnorientiert sind, eigenständig verwaltet werden sowie keine Zwangsverbände darstellen“*). Sie lassen sich in Dach-, Fach- und Trägerverbände unterteilen. Die letzten sind vor allem im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens zu finden.

Fachliches und territoriales Prinzip

Die Entwicklung der Verbände nach dem Zweiten Weltkrieg fand erst auf der Länderebene statt. Ob Industrie, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer und Wohlfahrtsverbände – die Strukturen sind ähnlich. In jedem Bundesland schließen sie sich zu einem Spitzenverband zusammen. Auf der nationalen Ebene handelt sich meist um Bünde, die oft eine Mischung nach dem fachlichem und territorialem Organisationsprinzip bilden, wie das beim DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund), der BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) oder dem Deutschen Bauernverband der Fall ist.

Dagegen gehören BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie), Deutscher Kulturrat oder Deutscher Frauenrat zu den Verbänden ohne eigenständige territoriale Gliederung. Die Landesorganisationen sind unabhängig vom Bundesverband und nur über Koordinationstreffen mit ihm verbunden.

Rechtliche Grundlage für Verbände

Die rechtliche Grundlage liefert der Artikel 9 des Grundgesetzes, der das Grundrecht der allgemeinen Vereinigungsfreiheit enthält. Ähnliche Bestimmungen sind in den meisten Landesverfassungen der Länder zu finden - bei zehn der sechzehn Bundesländer. Den Interessengruppen wird das Recht gewährt, sich frei zu äußern, sich an die Öffentlichkeit zu wenden und ihre Anliegen an die Institutionen zu richten.

Außerdem werden Verbände in den Geschäftsordnungen der Parlamente beachtet. So sieht die Geschäftsordnung des Bundestages die Möglichkeit der Anhörung von Experten aus dem nicht-parlamentarischen Bereich vor. Auf der Bundesebene sind deswegen die Ministerien eine wichtige Anlaufstelle für Verbände, weil dort Gesetzentwürfe entstehen.

Möglichst positives Bild von sich propagieren?

Aktions- und Verhandlungsspielraum einer Interessengruppe hängt davon ab, wie sie in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Deshalb betreiben Verbände Public Relations (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit).

Jürgen Weber stellt in seinem Standardwerk über Verbände aus dem Jahre 1977*) die PR-Arbeit als eine negative Erscheinung dar: „Den Verbänden geht es nicht darum, das legitime Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit über die Hintergründe und Folgewirkungen ihrer Forderungen zu befriedigen oder an diesem Aufklärungsprozess mitzuwirken, sondern darum, ein möglichst positives Bild von sich und ihren Zielen in der Öffentlichkeit zu propagieren“.

Ein modernes Verständnis von PR ist ein anderes: Es handelt sich um die Herstellung der Öffentlichkeit, im Sinne von „positiven Kommunikationsbeziehungen zu den relevanten Teilöffentlichkeiten“, dies ist einfach notwendig für das Erreichen von gesetzten Zielen. Dennoch sind die Ansichten von Jürgen Weber keineswegs passé. Nicht selten beschränkt sich die Öffentlichkeitsarbeit von Verbänden eben auf die Imagepflege.

Verbände als Lobbyisten

Um ihre Interessen durchzusetzen, wenden sich Verbände vor allem an die Politiker auf allen Ebenen. Früher sprachen die Interessenvertreter die Abgeordneten in der Vorhalle – Lobby – des Parlaments an. Daher kommt auch der Name für diese Art von der politischen Einflussnahme: Lobbyismus. Heute sind für die Lobbyisten Ministerien wesentlich wichtiger. „Der Großteil an Gesetzen, Verordnungen, Fördermaßnahmen und staatlichen Investitionsentscheidungen wird von der Regierung vorbereitet und durchgeführt“**).

Die Ministerialbürokratie kann von dem Fachwissen der Interessengruppen profitieren. Gefährlich wird es aber, wenn man den Lobbyisten die Vorbereitung von Gesetzen überlässt, wie das im Falle des Entwurfs des Gesetzes zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes war. Ehemalige Wirtschaftsminister Karl Theodor von Guttenberg beauftragte Linklaters, eine Großkanzlei die unter anderem die Deutsche Industriebank IKB beriet, diesen Entwurf zu schreiben. Derartige Praktiken gefährden die demokratische Entscheidungsbildung. Anhörung von Experten soll den Prozess der politischen Beschlüsse ergänzen und nicht ersetzen.

Quellenangaben:

*) Jürgen Weber: Die Interessengruppen im politischen System der Bundesrepublik Deutschland. Stuttgart. 1977.

**) Stefan Breske: Public Relations der Verbände. Osnabrück 2007.

Quelle: Stefan Brieske: Public Relations der Verbände. Verlag Dirk Koentopp. Osnabrück 2007,108 Seiten.

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Gewerkschaften vertreten Arbeitnehmerinteressen., Fot. Grazyna Gintner Gewerkschaften vertreten Arbeitnehmerinteressen.
   
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